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Hüpfburg mieten: Was muss ich vor der Anfrage klären?

Von Jump and Fun, 19. September 2026. 5 Minuten Lesezeit.

Eine Hüpfburg-Anfrage geht schneller, wenn die wichtigsten Rahmenbedingungen schon vor dem ersten Kontakt geklärt sind. Die folgenden Punkte fallen in der täglichen Arbeit am häufigsten erst beim Aufbau auf, wenn es eigentlich zu spät dafür ist. Gehen Sie sie vor der Anfrage durch.

Termin und Zeitraum

Legen Sie zuerst Datum und gewünschte Mietdauer fest. Der Mietrechner zeigt Ihnen direkt, ob der Termin noch frei ist und was er für Ihren Ort kostet, ohne dass Sie vorher eine Anfrage schreiben müssen.

Platzbedarf und Untergrund

Rund um die aufgebaute Hüpfburg muss ein freier Sicherheitsabstand von der halben Gerätehöhe eingehalten werden, mindestens jedoch 1,8 Meter, vor dem Eingang zusätzlich 3,50 bis 4,00 Meter. Für die Affen-Hüpfburg (Höhe 4,60 Meter) ergibt sich daraus rechnerisch eine benötigte Fläche von rund 8,50 mal 9,50 Metern, für die Safari-Hüpfburg (Höhe 4,00 Meter) rund 8,30 mal 9,20 Meter. Messen Sie also nicht nur die Grundfläche der Hüpfburg selbst aus, sondern die gesamte freie Fläche drumherum. Prüfen Sie außerdem den Untergrund: Auf Rasen wird mit Erdnägeln verankert. Auf Pflaster oder Asphalt braucht es stattdessen Ballastgewichte. Wie viel Platz genau nötig ist, rechnen wir im Beitrag Wie viel Platz braucht eine Hüpfburg im Detail vor.

Stromanschluss

Für das Gebläse reicht eine normale Steckdose mit 230 Volt. Je nach Größe der Hüpfburg liegen handelsübliche Gebläse zwischen 450 und 1500 Watt Leistung, ein Verlängerungskabel sollte einen Querschnitt von mindestens 1,5 Quadratmillimetern haben und vollständig abgerollt sein. Das Gebläse muss während der gesamten Nutzungsdauer durchlaufen. Ein Stromausfall lässt die Hüpfburg innerhalb kurzer Zeit in sich zusammenfallen. Klären Sie deshalb vorab, wo sich die nächste Steckdose befindet und ob die Distanz mit einem Verlängerungskabel überbrückbar ist.

Zufahrt für Lieferung und Aufbau

Unser Fahrzeug muss mit der Hüpfburg möglichst nah an die Aufstellfläche heranfahren können. Prüfen Sie deshalb vorab Torbreiten, enge Kurven, Treppenstufen oder parkende Autos entlang der Strecke, und sagen Sie uns Bescheid, wenn ein Bereich abgesperrt oder freigehalten werden muss.

Kinderzahl, Alter und Aufsicht

Halten Sie schon vor der Anfrage fest, wie viele Kinder mitspringen sollen und welches Alter sie ungefähr haben, denn unterschiedlich große und schwere Kinder sollten nicht gleichzeitig auf derselben Hüpfburg springen. Klären Sie außerdem, wer während der gesamten Nutzungsdauer die Aufsicht übernimmt: Eine Hüpfburg darf nach den branchenüblichen Sicherheitsregeln nie unbeaufsichtigt in Betrieb sein. Wenn die Eltern selbst feiern möchten, lässt sich diese Aufgabe auch an unsere Kinderbetreuung übergeben. Wer im Einzelfall haftet, wenn während der Nutzung etwas passiert, ist eine Frage für Ihre Haftpflichtversicherung. Dieser Text ist keine Rechtsberatung. Weitere Antworten dazu finden Sie auf der Seite Häufige Fragen.

Plan B für Regen und Wind

Oberhalb von 38 Kilometern pro Stunde, das entspricht Windstärke 5 auf der Beaufort-Skala, darf eine Hüpfburg nicht mehr betrieben werden. Bei Regen wird die Sprungfläche zusätzlich rutschig. Überlegen Sie deshalb schon vor dem Fest, wohin die Feier bei schlechtem Wetter ausweichen kann, zum Beispiel in eine Garage, Scheune oder Halle in der Nähe. Besprechen Sie diesen Plan B ruhig direkt mit uns, wenn Sie Ihre Anfrage stellen.

Häufige Fragen

Wie groß muss die Fläche für eine Hüpfburg sein?

Rundum ist ein Sicherheitsabstand von der halben Gerätehöhe einzuhalten, mindestens jedoch 1,8 Meter. Für die Affen-Hüpfburg ergibt das rechnerisch etwa 8,50 mal 9,50 Meter freie Fläche, für die Safari-Hüpfburg etwa 8,30 mal 9,20 Meter.

Welchen Stromanschluss braucht das Gebläse?

Das Gebläse läuft an einer normalen Steckdose mit 230 Volt. Je nach Gerätegröße liegen handelsübliche Gebläse in Leistungsklassen von 450 bis 1500 Watt.

Muss die Hüpfburg ständig beaufsichtigt werden?

Ja, eine Hüpfburg darf nach den branchenüblichen Sicherheitsregeln nie unbeaufsichtigt in Betrieb sein. Teilen Sie feste Zeitfenster unter mehreren Erwachsenen ein.

Ab welcher Windstärke darf die Hüpfburg nicht mehr benutzt werden?

Oberhalb von 38 Kilometern pro Stunde, das entspricht Windstärke 5 auf der Beaufort-Skala, darf ein aufblasbares Spielgerät nicht mehr betrieben werden.

Quellen

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