Eine Hüpfburg im eigenen Garten ist eine private Angelegenheit. Sobald sie aber bei einem Straßenfest, auf dem Marktplatz oder auf dem Schulhof steht, kommt eine Frage dazu, die viele Veranstalter erst spät stellen: Braucht die Fläche selbst eine Genehmigung? Hier ordnen wir ein, worum es dabei geht und wo Sie nachfragen. Ein Hinweis vorab: Das Folgende ist keine Rechtsberatung, sondern eine Orientierung, mit welcher Frage Sie am besten zur zuständigen Stelle gehen.
Privater Garten oder öffentliche Fläche: der Unterschied
Das Straßengesetz Baden-Württemberg unterscheidet zwischen dem normalen Gemeingebrauch einer Straße und einer sogenannten Sondernutzung. Wörtlich heißt es in Paragraf 16 Absatz 1: „Die Benutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung) bedarf der Erlaubnis.“ Ein Straßenfest, bei dem eine Straße für die Veranstaltung gesperrt und mit Ständen, Bühne und Hüpfburg belegt wird, fällt typischerweise in diese Kategorie. Ein privater Garten dagegen ist kein öffentlicher Verkehrsraum und damit von dieser Regel grundsätzlich nicht betroffen. Ob im konkreten Einzelfall eine Erlaubnis nötig ist und unter welchen Bedingungen sie erteilt wird, entscheidet ausschließlich die zuständige Behörde vor Ort, nicht wir als Verleiher.
Wer ist zuständig und wie fragen Sie an
Zuständig für die Erlaubnis ist die Straßenbaubehörde. Bei Gemeindestraßen ist das in aller Regel die Gemeinde selbst. Das Serviceportal Baden-Württemberg beschreibt den Ablauf getrennt für Straßen innerhalb und außerhalb einer Ortschaft. Das ist ein guter erster Anlaufpunkt, um zu sehen, welche Unterlagen üblicherweise verlangt werden. Manche Gemeinden regeln in einer eigenen Satzung, welche kleineren Sondernutzungen ganz ohne Erlaubnis auskommen. Das ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Am schnellsten kommen Sie ans Ziel, wenn Sie beim Ordnungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde direkt nach dem Ablauf für ein Fest mit Hüpfburg auf öffentlichem Grund fragen. Weitere Fragen rund um Anfrage und Ablauf beantworten wir gerne auch unter Fragen und Antworten.
Typische Situationen, die eine Nachfrage lohnen
- Straßenfest mit gesperrter Straße oder Teilbereich
- Aufstellung auf einem Marktplatz oder Rathausplatz
- Nutzung einer öffentlichen Grünfläche oder eines Parks
- Fest auf dem Außengelände einer Schule oder Kita, wenn das Gelände öffentlich zugänglich ist
- Vereinsfest auf einem Gelände, das nicht dem Verein selbst gehört
In all diesen Fällen ist die Fläche nicht eindeutig privat. Deshalb lohnt sich eine kurze Nachfrage vor der Veranstaltung. Manche Städte, wie zum Beispiel Pforzheim, haben dafür eine eigene Sondernutzungssatzung veröffentlicht. Bei anderen Gemeinden im Enzkreis fragen Sie am besten direkt beim Ordnungsamt nach, da die Regelungen von Ort zu Ort unterschiedlich sein können.
Was Sie zusätzlich prüfen sollten
Neben der Sondernutzung lohnt sich ein Blick auf zwei weitere Punkte. Klären Sie mit Ihrer Haftpflichtversicherung, ob und wie eine Veranstaltung auf öffentlichem Grund mitversichert ist. Das ist eine Frage, die vor dem Fest beantwortet sein sollte. Bei größeren Aufbauten kann außerdem das Baurecht für sogenannte Fliegende Bauten gelten. Das regelt Paragraf 69 der Landesbauordnung Baden-Württemberg. Ob und in welcher Form das auf Ihre konkrete Veranstaltung zutrifft, sagt Ihnen die Baurechtsbehörde Ihrer Gemeinde. Auch das ist keine Frage, die sich pauschal beantworten lässt. Praktische Hinweise zur Planung von Standort, Strom und Aufsicht bei einem Fest im Freien finden Sie im Beitrag Hüpfburg für Vereinsfest, Sommerfest oder Kita-Fest.
Frühzeitig fragen spart Stress
Fragen Sie früh bei der Gemeinde nach. Genehmigungen brauchen oft mehr Vorlauf als der Aufbau selbst. Wir liefern, bauen auf und holen die Hüpfburg wieder ab. Um die Genehmigung für die Fläche kümmern sich Veranstalter jedoch selbst, weil nur die Gemeinde das verbindlich beurteilen kann. Eine praktische Übersicht, was Sie vor der Buchung sonst noch klären sollten, finden Sie in unserer Checkliste zum Hüpfburg mieten.
Häufige Fragen
Was ist eine Sondernutzung im Sinne des Straßengesetzes?
Damit ist jede Nutzung einer Straße oder eines Platzes gemeint, die über den normalen Gemeingebrauch hinausgeht, zum Beispiel das Aufstellen einer Hüpfburg bei einem Straßenfest. Dafür kann eine Erlaubnis der Gemeinde nötig sein.
Bei wem frage ich eine solche Erlaubnis an?
Zuständig ist die Straßenbaubehörde, bei Gemeindestraßen also in aller Regel das Ordnungs- oder Bauamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Fragen Sie dort direkt nach dem üblichen Ablauf für Feste auf öffentlichem Grund.
Brauche ich auch im eigenen Garten eine Genehmigung?
Für eine private Feier auf dem eigenen Grundstück ist in aller Regel keine straßenrechtliche Erlaubnis nötig, weil kein öffentlicher Grund betroffen ist. Sobald die Veranstaltung aber auf Straße, Platz oder einem öffentlich zugänglichen Gelände stattfindet, sollten Sie das vorab klären.
Was ist, wenn wir nicht sicher sind, ob unsere Fläche öffentlich ist?
Fragen Sie im Zweifel einfach bei der Gemeinde nach. Das kostet meist nur einen Anruf und ist besser, als es erst am Veranstaltungstag herauszufinden.
Quellen
- § 16 Straßengesetz Baden-Württemberg (Sondernutzung)
- Serviceportal Baden-Württemberg: Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft
- Serviceportal Baden-Württemberg: Sondernutzung von Straßen außerhalb der Ortschaft
- § 69 Landesbauordnung Baden-Württemberg (Fliegende Bauten)
- Stadt Pforzheim: Sondernutzungssatzung (PDF)